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Nach Möglichkeit soll das neue Wappen redend sein, d.h. den Familiennamen in bildlicher Form wiedergeben. Ferner muss sich jedes neu geschaffene Wappen von anderen, schon bestehenden Wappen hinreichend unterscheiden, d.h. es darf ihnen weder völlig gleichen, noch zum Verwechseln ähnlich sein. Dieser Ausschließlichkeitsgrundsatz verbietet es, bei neu zu schaffenden Wappen auf allzu einfache oder häufig vorkommende Schildteilungen und Schildfiguren, z. B. Ähren, Pflugscharen, Schwerter, zurückzugreifen, da solche Schildbilder meist längst durch ältere Wappen belegt sind. Auf die etymologische Richtigkeit der Herleitung eines Namens kann wie zur Zeit der mittelalterlichen Heraldik verzichtet werden. Viele Familiennamen lassen sich auf diese Weise problemlos in heraldische Bilder übertragen. Den Beweis liefern zahlreiche Wappen mit redenden und halbredenden Schildbildern aus Vergangenheit und Gegenwart.
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